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Die Bereitstellung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote und somit auch der Ausbau schulischer Ganztagsangebote (offene und gebundene) zählen zu den zentralen bildungs- und gesellschaftspolitischen Herausforderungen. In vielen Fällen arbeiten die Schulen zur Umsetzung des pädagogischen Ganztagskonzepts mit einem oder mehreren Kooperationspartnern zusammen, welche das pädagogische Personal beschäftigen.
Die Schulleitung kann im Benehmen mit dem Schul(aufwands)träger die Durchführung der Bildungs- und Betreuungsangebote in den offenen und gebundenen Ganztagsangeboten ganz oder teilweise einem freien gemeinnützigen Träger oder einer Kommune als Kooperationspartner übertragen. Hierzu wird an staatlichen Schulen auf Vorschlag der Schulleitung ein Kooperationsvertrag zwischen dem freien Träger bzw. der Kommune und dem Freistaat Bayern, vertreten durch die jeweils zuständige Regierung, geschlossen.
Seit dem Schuljahr 2020/2021 wird das Modell „FWD Sport im Ganztag“ in Zusammenarbeit mit dem Landesportverband (BLSV) umgesetzt. Dieses Modell sieht einen höheren Anteil der Arbeitszeit des Freiwilligendienstleistenden in der Ganztagsschule vor und stützt sich überdies auf den gemeinsamen Orientierungsrahmen der Kultusministerkonferenz, der Sportministerkonferenz und der Deutschen Sportjugend für „Das Freiwillige Soziale Jahr im Sport und in der Schule“. Zur Umsetzung kann über die Schulleitung im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets ein spezifischer Kooperationsvertrag geschlossen werden. Als Ansprechpartner für interessierte Vereine und Schulen steht hier auch die BSJ im BLSV e.V. zur Verfügung.
Synonyme:
Lebenslagen: Rahmenverträge
Autor: Super-Admin
Az. IV.8-BO4207.1-6a.10 155, BayMBl. Nr. 86
Az. IV.8-BO4207.2-6a.25 693 (BayMBl. Nr. 227)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus - Az. IV.8-BO4207.2-6a.25 694 (BayMBl. Nr. 228)
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.