Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Die Abteilungen Gartenbau an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg, Fürth-Uffenheim, Abensberg-Landshut und Augsburg sind für die Organisation der Berufsausbildung und für das Prüfungswesen im Ausbildungsberuf Gärtner/Gärtnerin und für die Werkerausbildung zuständig.
Die Ausbildung selbst erfolgt in anerkannten Ausbildungsbetrieben oder Bildungseinrichtungen in den Fachrichtungen Garten- und Landschaftsbau, Zierpflanzenbau, Baumschule, Gemüsebau, Staudengärtnerei, Friedhofsgärtnerei oder Obstbau. Die Dauer der Ausbildung beträgt in der Regel 3 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildungszeit verkürzt werden.
Gründe für eine Lehrzeitverkürzung können sein:
- außerlandwirtschaftlicher Berufsabschluss (je nach Prüfungsergebnis)
- Fachabitur oder allgemeines Abitur als schulische Vorbildung
Synonyme:
Lebenslagen: Betriebliche Berufsausbildung
Autor: Super-Admin
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.