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Gaststättenbetrieb; Anzeige der Weiterführung nach dem Tod der inhabenden Person

Nach dem Tode des Erlaubnisinhabers / der Erlaubnisinhaberin darf das Gaststättengewerbe auf Grund der bisherigen Erlaubnis durch den Ehegatten, Lebenspartner oder den minderjährigen Erben während der Minderjährigkeit weitergeführt werden. Das gleiche gilt für Nachlassverwalter, Nachlasspfleger oder Testamentsvollstrecker bis zur Dauer von zehn Jahren nach dem Erbfall.

Synonyme:

Lebenslagen: Krankheit und Tod des Inhabers

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Die Anzeige ist unverzüglich zu erstatten.
Die Erlaubnis erlischt, wenn der Betrieb seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt wird.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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