Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier

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Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelne Sportschützen; Beantragung

Die gelbe Waffenbesitzkarte berechtigt Sie dazu, insgesamt bis zu zehn

  • Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen,
  • Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen,
  • einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition,
  • mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen)

zu erwerben. Andere Waffenarten können nur mit der „grünen“ Waffenbesitzkarte erworben werden (siehe "Verwandte Themen").

Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren.

Um eine gelbe Waffenbesitzkarte zu erhalten, müssen Sie

  • das entsprechende Alter haben sowie
  • Ihre mindestens einjährige Mitgliedschaft in einem Schießsportverein und
  • ein regelmäßiges Schießen nachweisen,
  • die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und
  • persönliche Eignung besitzen,
  • Ihre Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition sowie
  • die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition nachweisen.

Synonyme:

Lebenslagen: Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Sonstige Ausweise

Autor: Super-Admin

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.