Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse
Ansprech-
partner
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Die Rechtsaufsichtsbehörde prüft beim Vollzug des Gesetzes über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte die Vorbereitung und die Durchführung der Wahlen sowie das vom Wahlausschuss festgestellte Wahlergebnis (Art. 50 Abs. 1 GLKrWG).
Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde für die Wahlprüfung ist gegenüber den kreisangehörigen Gemeinden das Landratsamt, gegenüber den kreisfreien Gemeinden und Landkreisen die Regierung.
Synonyme:
Lebenslagen: Wahlen
Autor: Super-Admin
Leider wurden keine Beiträge gefunden
Briefwahlantrag für die Bürgermeister-Stichwahl -> HIER KLICKEN
Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –> HIER KLICKEN