Kommunalwahl 2026 – Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Antrag Briefwahl
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Personen, deren Geschlechtsidentität vom Geschlechtseintrag abweicht, können eine Erklärung zur Änderung ihres Geschlechtseintrages und zur Vornamensführung beim Standesamt abgeben.
Möglich ist die Angabe zum Geschlecht als "männlich", "weiblich" oder "divers". Der Geschlechtseintrag kann aber auch gänzlich gestrichen und damit künftig offengelassen werden.
Die Anmeldung zur Änderung des Geschlechtseintrags kann bei jedem deutschen Standesamt erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags dann nur bei diesem Standesamt abgegeben werden.
Synonyme:
Lebenslagen: Menschen- und Bürgerrechte
Autor: Super-Admin
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