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Gesellschaftsverzeichnis; Beantragung der Eintragung einer Partnerschaft oder sonstigen Personengesellschaft bei der Bayerischen Architektenkammer

Die Eintragung einer Partnerschaft (mit beschränkter Berufshaftung) bzw. sonstiger Personengesellschaften in das Gesellschaftsverzeichnis ist erforderlich, um die geschützten Berufsbezeichnungen „Architekt/-in“, Landschaftsarchitekt/-in“, Innenarchitekt/-in“ oder „Stadtplaner/-in“ sowie Wortverbindungen hiermit und ähnliche Bezeichnungen zu führen.

Synonyme:

Lebenslagen:

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis als Partnerschaft (mit beschränkter Berufshaftung) bzw. sonstiger Personengesellschaften online beantragen.

Antrag auf Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis als Partnerschaft (mit beschränkter Berufshaftung) bzw. sonstiger Personengesellschaften

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Keine passenden Lebenslagen gefunden.

Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.