Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Zu den gesetzlichen Krankenkassen gehören:
Eine Besonderheit ist die Landwirtschaftliche Krankenkasse: Sie nimmt ausschließlich Landwirtinnen und Landwirte sowie deren Familienangehörige auf.
Wenn Sie über eine Familienversicherung kostenlos mitversichert sind, versichert Sie automatisch die Krankenkasse Ihres Familienmitglieds.
Wenn Sie zu einer der folgenden Personengruppen gehören, haben Sie ergänzende Möglichkeiten bei der Wahl Ihrer gesetzlichen Krankenkasse:
Wenn Sie Ihr Krankenkassenwahlrecht nicht oder nicht rechtzeitig ausüben, ist die Krankenkasse für Sie zuständig, bei der zuletzt eine Mitgliedschaft oder Familienversicherung bestanden hat.
Wenn für Sie noch nie eine gesetzliche Krankenkasse zuständig war – weil Sie beispielsweise aus dem Ausland nach Deutschland gekommen sind – und Sie keine Krankenkasse auswählen, kann Ihr Arbeitgeber Sie bei einer Krankenkasse seiner Wahl versichern.
Synonyme: Allgemeine Ortskrankenkasse, AOK, Betriebskrankenkasse, Bindefrist, Bindungsfrist, BKK, Ersatzkasse, IKK, Innungskrankenkasse, Knappschaft, Krankenkasse, Krankenkassenwahl, Krankenkassenwahlrecht, Krankenkassenwechsel, Mindestbindungsfrist, Prämienzahlung, Wahltarif, Zusatzbeitrag
Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung
Autor: Super-Admin
Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Monatsende.
Wenn Sie erstmals oder erneut krankenversicherungspflichtig werden: Sie können innerhalb von 2 Wochen nach Eintritt der Versicherungspflicht eine Krankenkasse wählen.
Wenn Sie sich erstmals oder erneut freiwillig gesetzlich krankenversichern können: Sie können innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt der Versicherungsberechtigung eine neue Krankenkasse wählen.
Für den Krankenkassenwechsel gelten sogenannte gesetzliche Bindungsfristen:
In dieser Zeit ist ein Krankenkassenwechsel nicht möglich.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.