Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Sie müssen Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse Änderungen in Ihrem Unternehmen melden. Das gilt auch, wenn Ihr Unternehmen den Betrieb einstellt. Ebenso müssen Sie melden, wenn Sie Ihre freiberufliche oder selbständige Tätigkeit beenden.
In beiden Fällen endet die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Synonyme: Abmeldung, Abmeldung Unfallkasse, Abmeldung Unfallversicherung, Arbeitgeber, Berufsgenossenschaft, Berufsgenossenschaft abmelden, Berufsgenossenschaft kündigen, Betrieb abmelden, Einstellung des Unternehmens, Firma abmelden, Freiberufliche Tätigkeit abmelden, Geschäftsschließung, gesetzliche Unfallversicherung, Gewerbe abmelden, Schließung des Unternehmens, selbstständige Tätigkeit abmelden, Start-up abmelden, Unfallkasse, Unfallversicherungsträger öffentlichen Hand, Unternehmen abmelden, Unternehmensabmeldung
Lebenslagen: An- und Abmeldung von Beschäftigten, Steuern, Sozialabgaben und Versicherungen der Beschäftigten
Autor: Super-Admin
Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.