Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
Ansprech-
partner
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Ziel der Initiative Gesund.Leben.Bayern. ist die Förderung und Begleitung von Präventionsmaßnahmen. Die Schwerpunkte liegen in den vier zentralen Handlungsfeldern des Bayerischen Präventionsplans:
Außerdem werden Projekte bevorzugt gefördert, die die Gesundheitskompetenz stärken und einen Bezug zu den Jahresschwerpunkten des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) haben. Ausführliche Informationen dazu sind unter www.stmgp.bayern.de/service/foerderprogramme/gesund-leben-bayern zu finden.
Die Projekte können von einer Vielzahl von Partnern geplant und durchgeführt werden. Die Palette der antragstellenden Einrichtungen ist breit gefächert, sie umfasst u. a. Vereine, Wohlfahrtsorganisationen, Universitäten, Akteure und Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Zuwendungsfähig sind nur Personal- und Sachausgaben, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen, zur Durchführung des Vorhabens erforderlich sind und den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen. Investitionskosten können nicht gefördert werden.
Es bestehen keine festgelegten Vorgaben zur finanziellen Höchstförderung. Bei der Erstellung des Finanzplans ist auf einen Eigenanteil von 20 % zu achten. Von nicht-universitären Einrichtungen ist zudem die Hälfte des Eigenanteils, d. h. 10 % des gesamten Projektbudgets, als bare Mittel einzubringen. Die Zuwendung (Projektförderung) beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Synonyme: G.L.B., Primärprävention
Lebenslagen: Förderprogramme, Förderungen auf Landesebene, Gesundheit, Vor- und Nachsorge, Gesundheit und Fürsorge, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Vorsorge
Autor: Super-Admin
BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
Wir empfehlen, Ihren Antrag mit einem Vorlauf von mindestens vier Monaten zum geplanten Projektbeginn einzureichen.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.