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Gewässerausbauvorhaben sind Maßnahmen an Gewässern, die insbesondere folgende Ziele verfolgen können:
Zuständig für den Gewässerausbau an Gewässern erster Ordnung (i.d.R. große Gewässer), zweiter Ordnung und Wildbächen ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Wasserwirtschaftsämter. Für Gewässer dritter Ordnung (i.d.R. kleine Gewässer) sind i.d.R. die Gemeinden zuständig.
Synonyme: Hochwasserschutzmaßnahmen, ökologischer Ausbau
Lebenslagen: Bevölkerungs- und Katastrophenschutz, Wasser und Gewässerschutz, Zivil- und Katastrophenschutz
Autor: Super-Admin
Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten
Ausbaupflicht
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
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