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Gewässer erster und zweiter Ordnung; Informationen zum Gewässerausbau

Gewässerausbauvorhaben sind Maßnahmen an Gewässern, die insbesondere folgende Ziele verfolgen können:

  • Hochwasserschutz für bebaute Gebiete und Infrastruktureinrichtungen
  • Verbesserung der Gewässerökologie (naturnahe Ausbauvorhaben)
  • Verbesserung der biologischen Durchgängigkeit

Zuständig für den Gewässerausbau an Gewässern erster Ordnung (i.d.R. große Gewässer), zweiter Ordnung und Wildbächen ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Wasserwirtschaftsämter. Für Gewässer dritter Ordnung (i.d.R. kleine Gewässer) sind i.d.R. die Gemeinden zuständig.

Synonyme: Hochwasserschutzmaßnahmen, ökologischer Ausbau

Lebenslagen: Bevölkerungs- und Katastrophenschutz, Wasser und Gewässerschutz, Zivil- und Katastrophenschutz

Autor: Super-Admin

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.