Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Gewässerausbauvorhaben sind Maßnahmen an Gewässern, die insbesondere folgende Ziele verfolgen können:
Zuständig für den Gewässerausbau an Gewässern erster Ordnung (i.d.R. große Gewässer), zweiter Ordnung und Wildbächen ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Wasserwirtschaftsämter. Für Gewässer dritter Ordnung (i.d.R. kleine Gewässer) sind i.d.R. die Gemeinden zuständig.
Synonyme: Hochwasserschutzmaßnahmen, ökologischer Ausbau
Lebenslagen: Bevölkerungs- und Katastrophenschutz, Wasser und Gewässerschutz, Zivil- und Katastrophenschutz
Autor: Super-Admin
Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten
Ausbaupflicht
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.