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Sie haben gesehen, wie Ihr Kind oder ein anderes Kind geschlagen oder sonst körperlich misshandelt wurde? Ihnen sind schwere Verletzungen am Körper von Ihrem Kind / anderen Kinden aufgefallen?
Helfen Sie Ihrem Kind / den anderen Kindern.
Sie sind sich unsicher? Lassen Sie sich von den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) beraten. Die BPfK informiert sie über den Ablauf eines Strafverfahrens. Sie gibt Ihnen Hinweise zu möglichen Beratungs- und Therapieeinrichtungen und Tipps, wie Sie Ihr Kind vor zukünftiger Gewalt schützen können.
Synonyme: Ansprechpartner, Beratung, geschlagen, Gewalt, gewalttätig, Körperverletzung, missbrauchen, mißbrauchen, missbraucht, mißbraucht, misshandeln, mißhandeln, misshandelt, mißhandelt, Polizei, reden, Schläge, vergewaltigen, vergewaltigt, Vergewaltigung
Lebenslagen: Gefahren, Gewalt, Häusliche Probleme, Jugendschutz, Opferbetreuungsprogramme, Opferzeugen (Rechte und Pflichten), Organisationen zur Opferhilfe
Autor: Super-Admin
Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung)
E-Mail-Verkehr gestört
Aktuell kann die Gemeindeverwaltung weder E-Mails empfangen, noch versenden. Wir arbeiten an einer Lösung und bitten Sie freundlich um Verständnis.