Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Sie haben gesehen, wie Ihr Kind oder ein anderes Kind geschlagen oder sonst körperlich misshandelt wurde? Ihnen sind schwere Verletzungen am Körper von Ihrem Kind / anderen Kinden aufgefallen?
Helfen Sie Ihrem Kind / den anderen Kindern.
Sie sind sich unsicher? Lassen Sie sich von den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) beraten. Die BPfK informiert sie über den Ablauf eines Strafverfahrens. Sie gibt Ihnen Hinweise zu möglichen Beratungs- und Therapieeinrichtungen und Tipps, wie Sie Ihr Kind vor zukünftiger Gewalt schützen können.
Synonyme: Ansprechpartner, Beratung, geschlagen, Gewalt, gewalttätig, Körperverletzung, missbrauchen, mißbrauchen, missbraucht, mißbraucht, misshandeln, mißhandeln, misshandelt, mißhandelt, Polizei, reden, Schläge, vergewaltigen, vergewaltigt, Vergewaltigung
Lebenslagen: Gefahren, Gewalt, Häusliche Probleme, Jugendschutz, Opferbetreuungsprogramme, Opferzeugen (Rechte und Pflichten), Organisationen zur Opferhilfe
Autor: Super-Admin
Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung)
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.