Kommunalwahl 2026 – Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Antrag Briefwahl
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Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen, müssen Sie Ihr Gewerbe am neuen Standort wieder anmelden. Die zuständige Behörde übermittelt die Daten aus der Gewerbeanmeldung an die Behörde des bisherigen Standorts. Daneben ist keine Abmeldung mehr durch den Gewerbetreibenden am bisherigen Standort erforderlich. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.
Synonyme: Gewerbe abmelden
Lebenslagen: Geregelte Betriebsaufgabe, Handelsregister- und Gewerbeabmeldung
Autor: Super-Admin
Anzeigepflicht
Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung
Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit vorzunehmen.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
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