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Informationen

zur Leistung

Gewerbliche Postbeförderung; Beantragung einer Lizenz

Sie brauchen immer dann eine Lizenz für die gewerbliche Beförderung von Briefen, wenn Sie Briefsendungen einsammeln, weiterleiten oder ausliefern. Für diese Erlaubnis müssen sie nachweisen, dass Sie über die nötige Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde verfügen.
Wenn Sie nur als Gehilfe für einen lizenzierten Postdienstleister Briefsendungen befördern, brauchen Sie keine Lizenz. Auch wenn Sie Briefe befördern, die einer anderen Sendung beigefügt sind und ausschließlich deren Inhalt betreffen (zum Beispiel eine Rechnung), brauchen Sie keine Erlaubnis.

Synonyme: Briefe zustellen, Briefträger, Briefzusteller, Briefzustellung, Kurier, Kurierdienstleistungen, Kurierfahrer, Lizenzvergabe für Postdienstleistungen, Paketbote, Postdienstleistungen, Postgesetz, Postlizenz, Post zustellen, Postzusteller, Postzustellung

Lebenslagen: Anmeldepflichten

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

keine

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

Briefe zustellenBriefträgerBriefzustellerBriefzustellungKurierKurierdienstleistungenKurierfahrerLizenzvergabe für PostdienstleistungenPaketbotePostdienstleistungenPostgesetzPostlizenzPost zustellenPostzustellerPostzustellung