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Gleichstellungsbericht; Erstellung

Die Staatsregierung berichtet dem Landtag im Abstand von fünf Jahren über die Durchführung des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern (BayGlG). Diese Vorgabe ist in Art. 21 BayGlG gesetzlich geregelt.

Der Siebte Bericht wird voraussichtlich im Herbst 2025 im Bayerischen Landtag vorgestellt und anschließend veröffentlicht. Er bilanziert detailliert die tatsächliche Erreichung der Ziele des BayGIG zum 31.12.2023 sowie die Entwicklung seit den vorangegangenen Berichten.

Wichtige Themen des Berichts sind Frauen in Führungspositionen und Teilzeit in Führungspositionen.

Synonyme:

Lebenslagen: Chancengleichheit, Gleichstellung

Autor: Super-Admin

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