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Grünordnungspläne können insbesondere aufgestellt werden zur
Zuständig für die Aufstellung von Grünordnungsplänen ist die Gemeinde. Die Grünordnungsplanung ist in der Regel in den Bebauungsplan integriert. Sie kann auch als eigenständiger Plan aufgestellt werden. Dieser ist für die einzelnen Bürger und Bürgerinnen verbindlich.
Synonyme: Bebauungspläne
Lebenslagen: Naturschutz, Artenschutz und Landschaftspflege
Autor: Super-Admin
Sebastian Beel
Amtsleiter
Kommunaler Tiefbau, Kommunaler Hochbau, Bauverwaltung, Bauamt, Gemeinde Krailling
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