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Grundbuch; Beantragung einer Namensänderung oder Umfirmierung

Ändert sich der Name oder die Firma der im Grundbuch als Eigentümer oder sonstiger Berechtigter eingetragenen (juristischen) Person z. B. aufgrund Eheschließung, können Sie dies dem Grundbuchamt unter Beifügung eines entsprechenden Nachweises mitteilen und die Berichtigung des im Grundbuch eingetragenen Namens beantragen.

Synonyme:

Lebenslagen: Grundstückskauf, Kauf, Verkauf, Miete und Pacht von Gewerbegrundstücken

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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