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Handwerksregister; Mitteilung der Änderung der persönlichen Daten

Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht unter anderem eine Mitteilungspflicht bei der Änderung von Adress- und Kontaktdaten des Betriebsinhabers oder der Betriebsinhaberin. Ist eine Gesellschaft als Unternehmensträgerin eingetragen, sind entsprechende Datenänderungen bei Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen und vertretungsberechtigten Organen (z.B. Geschäftsführer einer GmbH) mitzuteilen. Neben Anschriftenänderungen gilt dies für elektronische Kontaktdaten (Mobil-)Telefon- und Faxnummer oder E-Mail-Adresse).

Synonyme: Adresse, Änderungen, Betriebsleitung, Datenänderung, Eintragung Handwerksrolle, Gesellschafter, Handwerkerverzeichnis, Handwerkskammer, Handwerksregister, Handwerksrolle, Handwerksrolleneintragung, HWK, persönliche Daten, Vertretungsberechtigte, Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe, Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke, zulassungsfreies Handwerk, zulassungspflichtiges Handwerk

Lebenslagen:

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

keine

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Keine passenden Lebenslagen gefunden.

Synonyme:

AdresseÄnderungenBetriebsleitungDatenänderungEintragung HandwerksrolleGesellschafterHandwerkerverzeichnisHandwerkskammerHandwerksregisterHandwerksrolleHandwerksrolleneintragungHWKpersönliche DatenVertretungsberechtigteVerzeichnis handwerksähnlicher GewerbeVerzeichnis zulassungsfreier Handwerkezulassungsfreies Handwerkzulassungspflichtiges Handwerk

Die Verwaltung ist am 20. Juni und am 26. Juni geschlossen.