Ansprech-
partner
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Die Eintragung in die Handwerksrolle ist notwendig, wenn Sie in Deutschland ein zulassungspflichtiges Handwerk selbständig betreiben oder sich als Betriebsleiter betätigen wollen.
Das gilt auch, wenn
Für die Eintragung in die Handwerksrolle müssen Sie in der Regel eine Meisterprüfung ablegen. Wenn die Ablegung der Meisterprüfung für Sie eine unzumutbare Belastung darstellt und Sie über meistergleiche Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, können Sie eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle beantragen.
Ausnahmegründe können unter anderem sein:
Jeder Ausnahmegrund wird im Einzelfall geprüft. Zusätzlich müssen Sie Kenntnisse und Fertigkeiten nachweisen, die zur Ausübung des Handwerks notwendig sind.
Die Ausnahmebewilligung kann mit Nebenbestimmungen erteilt werden. So ist beispielsweise Erteilung mit einer zeitlich befristeten Ausnahmebewilligung denkbar, wenn die Ablegung der Meisterprüfung nur vorübergehend unzumutbar ist.
Synonyme: Ausnahmebewilligung, Ausnahmegrund, Befähigungsnachweis, Befristete Ausnahmebewilligung, Eintragung Handwerksrolle, Handwerk, Handwerkerregister, Handwerkerverzeichnis, Handwerkskammer, Handwerksregister, Handwerksrolle, Meisterprüfung, zulassungspflichtiges Handwerk
Lebenslagen: Handwerksrolle
Autor: Super-Admin
Wir beraten Sie gerne vor der Prüfung und Erteilung von Ausnahmebewilligungen und Ausübungsberechtigungen über die möglichen Anträge: Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO, Ausübungsberechtigung nach § 7 b HwO, Ausübungsberechtigung nach § 7 a HwO.
Für Gewerbetreibende, die keinen deutschen Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation besitzen, besteht die Möglichkeit bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine Ausnahmebewilligung bzw. Ausübungsberechtigung zur Eintragung in die Handwerksrolle online zu beantragen.
Keine
Cache Settings Menü
Cache: aus- oder eingeschlossen? Nicht festgelegt!
url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/handwerksrolle-beantragung-einer-ausnahmebewilligung/ zuletzt geändert: 16.05.2025 07:51:43
Der Seiten-Cache für diese Seite ist leer.
Cache Status: inactive
Informieren Sie sich hier, welche Cookies Sie auf unserer Webseite akzeptieren. Dort können Sie auch jederzeit die Einstellungen ändern. Wir nutzen essentielle Cookies, um grundlegende Funktionen der Internetseite zu gewährleisten. Aus diesem Grund sind diese Cookies bereits aktiviert. Optionale Dienste ermöglichen die Einbettung von externen Medien in unsere Internetsete. Sie müssen diese Cookies zulassen um z.B. Videos, Kartenansichten oder Veranstaltungen zu sehen oder sich die Inhalte der Internetseiten vorlesen zu lassen. Mit unserem Statistikdienst erfassen wir anonymisierte Daten für Auswertungen und Statistiken, damit wir Ihren Internetseiten-Besuch optimal gestalten können.
Name: ReadSpeaker, URL: https://cdn-eu.readspeaker.com
Zustimmung zum Tool ReadSpeaker zum Vorlesen einiger Textpassagen auf dieser Seite
Name: Unser-Würmtal, URL: https://termine.unser-wuermtal.de
Zustimmung zur Einbindung aktueller Veranstaltungen von der Domain termine.unser-wuermtal.de
Name: Google Maps, URL: https://maps.googleapis.com
Zustimmung zur Einbindung von Google-Maps Karten zum Anzeigen von Adressen auf einer Karte.
Name: Statistik, URL: https://piwikpro.de/
Analytics: Wir erheben Daten über Ihren Besuch auf unserer Website mit Hilfe von PIWIK Pro. Dies hilft uns zu verstehen, wie die Website genutzt wird: Was funktioniert, was möglicherweise defekt ist und was wir verbessern sollten.
Zeilenumbruch: ##break##
Keine Vorschau vorhanden.
Das Rathaus ist am 30. Mai geschlossen.