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Handwerksrolle; Beantragung einer Ausnahmebewilligung

Die Eintragung in die Handwerksrolle ist notwendig, wenn Sie in Deutschland ein zulassungspflichtiges Handwerk selbständig betreiben oder sich als Betriebsleiter betätigen wollen.

Das gilt auch, wenn

  • Sie einen wesentlichen Teil eines zulassungspflichtigen Handwerks selbstständig ausüben wollen.
  • Sie mehrere zulassungspflichtige Handwerke selbstständig ausüben wollen. In diesem Fall benötigen Sie für jedes zulassungspflichtige Handwerk die Eintragung in die Handwerksrolle.

Für die Eintragung in die Handwerksrolle müssen Sie in der Regel eine Meisterprüfung ablegen. Wenn die Ablegung der Meisterprüfung für Sie eine unzumutbare Belastung darstellt und Sie über meistergleiche Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, können Sie eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle beantragen.

Ausnahmegründe können unter anderem sein:

  • fortgeschrittenes Alter,
  • familiäre Situationen,
  • schwere Krankheit oder Behinderung,
  • Vorliegen anderer Prüfungen,
  • lange Wartezeiten bei Meisterprüfungen.

Jeder Ausnahmegrund wird im Einzelfall geprüft. Zusätzlich müssen Sie Kenntnisse und Fertigkeiten nachweisen, die zur Ausübung des Handwerks notwendig sind.

Die Ausnahmebewilligung kann mit Nebenbestimmungen erteilt werden. So ist beispielsweise Erteilung mit einer zeitlich befristeten Ausnahmebewilligung denkbar, wenn die Ablegung der Meisterprüfung nur vorübergehend unzumutbar ist.

Synonyme: Ausnahmebewilligung, Ausnahmegrund, Befähigungsnachweis, Befristete Ausnahmebewilligung, Eintragung Handwerksrolle, Handwerk, Handwerkerregister, Handwerkerverzeichnis, Handwerkskammer, Handwerksregister, Handwerksrolle, Meisterprüfung, zulassungspflichtiges Handwerk

Lebenslagen: Handwerksrolle

Autor: Super-Admin

Formulare:

Wir beraten Sie gerne vor der Prüfung und Erteilung von Ausnahmebewilligungen und Ausübungsberechtigungen über die möglichen Anträge: Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO, Ausübungsberechtigung nach § 7 b HwO, Ausübungsberechtigung nach § 7 a HwO.

Antrag auf Ausnahmebewilligung oder Ausbübungsberechtigung

Online Verfahren:

Für Gewerbetreibende, die keinen deutschen Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation besitzen, besteht die Möglichkeit bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine Ausnahmebewilligung bzw. Ausübungsberechtigung zur Eintragung in die Handwerksrolle online zu beantragen.

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung bzw. Ausübungsberechtigung

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Keine

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

AusnahmebewilligungAusnahmegrundBefähigungsnachweisBefristete AusnahmebewilligungEintragung HandwerksrolleHandwerkHandwerkerregisterHandwerkerverzeichnisHandwerkskammerHandwerksregisterHandwerksrolleMeisterprüfungzulassungspflichtiges Handwerk

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