Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Das Haushaltsscheck-Verfahren ist ein vereinfachtes Melde- und Beitragsverfahren zur Sozialversicherung für Privathaushalte. Mit dem Haushaltsscheck melden Sie eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis an. Sie können den Haushaltsscheck auch für Änderungen im Beschäftigungsverhältnis oder zur Abmeldung nutzen. Minijobs in Privathaushalten sind eine spezielle Form der geringfügigen Beschäftigung. Sie werden staatlich durch niedrige Sozialabgaben, eine pauschale Lohnsteuer und eine Steuerermäßigung besonders gefördert.
Mit den Angaben zur Beschäftigung und zum Arbeitsentgelt, die Sie mit dem Haushaltsscheck übermitteln, berechnet die Minijob-Zentrale die
Diese Abgaben werden dann per Lastschrift halbjährlich von Ihrem Konto eingezogen.
Beschäftigung von Familienangehörigen als Haushaltshilfe
Wenn Sie einen nahen Verwandten oder eine nahe Verwandte als Haushaltshilfe anmelden, darf es sich nicht um eine familienhafte Mithilfe handeln.
Ein bezahltes Arbeitsverhältnis zwischen Eheleuten ist daher in der Regel nicht möglich. Das gilt auch für Kinder, die im elterlichen Haushalt helfen, solange sie dort wohnen und von den Eltern versorgt werden.
Halbjahresscheck:
Bei schwankendem Verdienst können Sie einen Halbjahresscheck übermitteln:
Wenn Sie Ihrer Haushaltshilfe das Arbeitsentgelt monatlich in unterschiedlicher Höhe zahlen, müssten Sie rein rechtlich jeweils einen neuen Haushaltsscheck einreichen. Zur Entlastung von dieser bürokratischen Pflicht können Sie einen Halbjahresscheck nutzen. Sie tragen die zutreffenden Monate ein und bescheinigen die wechselnden Verdienste. Wenn Sie bereits bei Ihrer Anmeldung auf dem normalen Haushaltsscheck angeben, dass das gezahlte Arbeitsentgelt monatlich schwankt, erhalten Sie von der Minijob-Zentrale automatisch einen Halbjahresscheck.
Änderungsscheck: Mit dem Änderungsscheck teilen Sie der Minijob-Zentrale mit, wenn sich beispielsweise die Höhe des Verdienstes Ihrer Haushaltshilfe, Ihre Bankverbindung oder eine Kontaktadresse ändert.
Die Minijob-Zentrale übernimmt Meldungen, Bescheinigungen und Einzüge, wie zum Beispiel:
Haushaltsscheck-Rechner:
Synonyme: 556-Euro-Job, Babysitter, Babysitterin, Einkaufshilfe, Gartenarbeit, Gartenhilfe, geringfügige Beschäftigung, Geringfügige Beschäftigung, Haushaltshilfe, Haushaltsjob, Haushaltsnahe Beschäftigung, Haushaltsnahe Tätigkeit, Haushalts-Scheck, Haushaltsscheckverfahen, Haushaltsscheck-Verfahren, Hilfe im Haushalt, Hundesitter, Kinderbetreuung, Minijob, Mini-Job, Minijob mit Verdienstgrenze, Minijobzentrale, Minijob-Zentrale, Pflegeunterstützung, Privathaushalt, Putzfrau, Putzhilfe, Putzmann, Unterstützung Menschen mit Behinderung
Lebenslagen: Arbeitsverträge, Arbeitsverhältnisse und Arbeitszeitmodelle, Kranken- und Pflegeversicherung, Spezielle Arbeitsformen, Steuern und Abgaben für Mitarbeiter
Autor: Super-Admin
Mit der Online-Anmeldung können Sie der Minijob-Zentrale die Beschäftigung einer Haushaltshilfe auf Minijob-Basis melden.
Wenn Sie Ihrer Haushaltshilfe anstelle eines gleichbleibenden festen Betrages das Arbeitsentgelt monatlich in unterschiedlicher Höhe zahlen, können Sie einen Halbjahresscheck online ausfüllen und übermitteln.
Mit dem Online-Änderungsscheck teilen Sie der Minijob-Zentrale mit, wenn sich beispielsweise die Höhe des Verdienstes Ihrer Haushaltshilfe, die Bankverbindung oder eine Kontaktadresse geändert hat.
Wenn Sie bereits eine Betriebsnummer haben, können Sie Anträge, Bescheinigungen oder Meldungen online über den Minijob-Manager hochladen und Mitteilungen in Ihrem Postfach empfangen.
Fälligkeitstermine zum Nachweisen der Beitragszahlungen von Sozialabgaben bei gleichbleibendem Verdienst:
Fälligkeitstermine für den Halbjahrescheck zum Nachweisen der Beitragszahlungen von Sozialabgaben bei monatlich schwankenden Verdiensten:
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.