Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier

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Heilkundeausübung; Anzeige

Die Angehörigen der folgenden Heilberufe haben Beginn und Ende einer selbständigen Berufsausübung unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen:

  • Anästhesietechnische Assistent/-in
  • Diätassistent/-in
  • Ergotherapeut/-in
  • Hebamme
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
  • Heilpraktiker/in
  • Logopäde, Logopädin
  • Masseur/-in und medizinischer Bademeister/-in
  • Medizinisch-technische Assistent/-in für Funktionsdiagnostik
  • Medizinisch-technische Laboratoriumsassistent/-in
  • Medizinisch-technische Radiologieassistent/-in
  • Medizinische Technologen/-innen für Laboratoriumsanalytik
  • Medizinische Technologen/-innen für Radiologie
  • Medizinische Technologen/-innen für Funktionsidagnostik
  • Medizinische Technologen/-innen für Veterinärmedizin
  • Operationstechnische Assistent/-in
  • Orthoptist/-in
  • Pflegefachmann/-frau
  • Pharmazeutisch-technischer Assistent/-in
  • Physiotherapeut/-in
  • Podologe, Podologin, Medizinischer Fußpfleger/-in
  • Veterinärmedizinisch-technische Assistent/-in

Zu Beginn der Berufsausübung ist

  • die Anschrift der Niederlassung anzugeben und
  • die Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder zum Führen der Berufsbezeichnung und das Bestehen einer angemessenen Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

Jegliche Änderungen der personenbezogenen Daten, eine Praxisverlegung etc., sowie die Beendigung der Tätigkeit müssen dem Gesundheitsamt ebenfalls unverzüglich
gemeldet werden.

Synonyme: Abmeldung Heilberufe, Anmeldung Heilberufe, Heilkunde, Heilpraktiker, Kinderkrankenpfleger, Krankenpfleger, Masseur, Medizinisch-technischer Assistent, Pflegefachmann, Physiotherapeut

Lebenslagen: Anmeldepflichten

Autor: Super-Admin

Fristen:

Beginn und Ende einer selbständigen Berufsausübung sowie die Beendigung müssen unverzüglich angezeigt werden.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

Abmeldung HeilberufeAnmeldung HeilberufeHeilkundeHeilpraktikerKinderkrankenpflegerKrankenpflegerMasseurMedizinisch-technischer AssistentPflegefachmannPhysiotherapeut

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.