Kommunalwahl 2026 – Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Antrag Briefwahl

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Heimat.Engagiert; Beantragung einer Förderung

Zweck

Gefördert werden Vorhaben, die sich in besonderer oder innovativer Art und Weise mit der Pflege und Vermittlung von Heimatgeschichte und Kulturformen im Zusammenhang mit örtlich herausragenden Inhalten befassen.

Gegenstand

Besondere oder innovative Projekte zur Pflege und Vermittlung von Heimatgeschichte und Kulturformen im Zusammenhang mit örtlich herausragenden Inhalten

Förderwürdig sind dabei insbesondere

  • heimatpflegerisch besonders wertvolle Publikationen,
  • Veranstaltungen,
  • Ausstellungen,
  • die Instandsetzung von aus heimatpflegerischen Aspekten besonders wertvollem Vereinsinventar,
  • die Anschaffung von Ausstellungsinventar,
  • die Instandsetzung von aus heimatpflegerischen Aspekten besonders wertvollem Ausstellungsinventar,
  • technische Möglichkeiten zur Präsentation von Heimatgeschichte einschließlich der Entwicklung und Umsetzung neuer Darstellungsformen,
  • Wegweiser und Informationstafeln.

Ebenso förderwürdig sind Vorhaben, die Menschen für Besonderheiten im Bereich Heimat- und Brauchpflege sensibilisieren.

Bei der Umsetzung des Vorhabens ist auf eine inklusive und offene Ausgestaltung zu achten (offener Heimatbegriff).

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts im außerkommunalen Bereich.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden Vorhaben, die sich in besonderer oder innovativer Art und Weise mit der Pflege und Vermittlung von Heimatgeschichte und Kulturformen im Zusammenhang mit örtlich herausragenden Inhalten befassen. Förderwürdig sind dabei insbesondere

  • heimatpflegerisch besonders wertvolle Publikationen,
  • Veranstaltungen,
  • Ausstellungen,
  • die Instandsetzung von aus heimatpflegerischen Aspekten besonders wertvollem Vereinsinventar,
  • die Anschaffung von Ausstellungsinventar,
  • die Instandsetzung von aus heimatpflegerischen Aspekten besonders wertvollem Ausstellungsinventar,
  • technische Möglichkeiten zur Präsentation von Heimatgeschichte einschließlich der Entwicklung und Umsetzung neuer Darstellungsformen,
  • Wegweiser und Informationstafeln.

Ebenso förderwürdig sind Vorhaben, die Menschen für Besonderheiten im Bereich Heimat- und Brauchpflege sensibilisieren.

Bei der Umsetzung des Vorhabens ist auf eine inklusive und offene Ausgestaltung zu achten (offener Heimatbegriff).

Eine Förderung ist insbesondere nicht möglich für

  • Bauvorhaben, einschließlich der Sanierung, und
  • Neuanschaffung von Möbeln, Kleidung, Instrumenten oder vereinsüblicher Ausstattung.

Ausgeschlossen von der Förderung sind weiter grundsätzlich Vorhaben, die regional oder bayernweit sehr häufig vorkommen und daher keinen besonderen oder innovativen Charakter aufweisen, wie z.B. die Restaurierung von (Vereins-)Fahnen, Maibaumtafeln, Schützenscheiben, die Ausrichtung von (Vereins-)Festen und Fahrten oder Vergleichbares ("massentypische Vorhaben"). Ebenfalls ausgeschlossen sind bestehende, wiederkehrende Veranstaltungs- und Publikationsreihen.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

  • Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt.
  • Der Freistaat Bayern beteiligt sich mit einem Festbetrag in Höhe von 2000 Euro an den zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Die Eigenmittel der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers müssen nach Abzug von Zuwendungen und Finanzierungsbeteiligungen Dritter mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

Synonyme: Ehrenamt

Lebenslagen: Ehrenamt und Bürgerschaftliches Engagement, Freizeitgestaltung, Kulturelle Angebote

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Mit diesem Assistenten können Sie eine Festbetragsförderung aus dem Programm Heimat.Engagiert online beantragen.

Antrag auf Gewährung einer Festbetragsförderung aus dem Programm "Heimat.Engagiert"

Fristen:

Förderanträge können ganzjährig jeweils bis zum 31. März oder bis zum 31. Oktober gestellt werden (Stichtag). Die Projektauswahl und Bewilligung erfolgt im Anschluss an den jeweiligen Stichtag im Rahmen eines Sammeltermins. Die Auszahlung der Förderung von 2.000 EUR erfolgt unmittelbar nach Bewilligung in einer Summe.

Rechtsbehelf:

Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe beim jeweils zuständigen Verwaltungsgericht Klage erhoben werden.

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Ehrenamt

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