Kommunalwahl 2026 – Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Antrag Briefwahl
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Gefördert werden Vorhaben, die sich in besonderer oder innovativer Art und Weise mit der Pflege und Vermittlung von Heimatgeschichte und Kulturformen im Zusammenhang mit örtlich herausragenden Inhalten befassen.
Besondere oder innovative Projekte zur Pflege und Vermittlung von Heimatgeschichte und Kulturformen im Zusammenhang mit örtlich herausragenden Inhalten
Förderwürdig sind dabei insbesondere
Ebenso förderwürdig sind Vorhaben, die Menschen für Besonderheiten im Bereich Heimat- und Brauchpflege sensibilisieren.
Bei der Umsetzung des Vorhabens ist auf eine inklusive und offene Ausgestaltung zu achten (offener Heimatbegriff).
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts im außerkommunalen Bereich.
Gefördert werden Vorhaben, die sich in besonderer oder innovativer Art und Weise mit der Pflege und Vermittlung von Heimatgeschichte und Kulturformen im Zusammenhang mit örtlich herausragenden Inhalten befassen. Förderwürdig sind dabei insbesondere
Ebenso förderwürdig sind Vorhaben, die Menschen für Besonderheiten im Bereich Heimat- und Brauchpflege sensibilisieren.
Bei der Umsetzung des Vorhabens ist auf eine inklusive und offene Ausgestaltung zu achten (offener Heimatbegriff).
Eine Förderung ist insbesondere nicht möglich für
Ausgeschlossen von der Förderung sind weiter grundsätzlich Vorhaben, die regional oder bayernweit sehr häufig vorkommen und daher keinen besonderen oder innovativen Charakter aufweisen, wie z.B. die Restaurierung von (Vereins-)Fahnen, Maibaumtafeln, Schützenscheiben, die Ausrichtung von (Vereins-)Festen und Fahrten oder Vergleichbares ("massentypische Vorhaben"). Ebenfalls ausgeschlossen sind bestehende, wiederkehrende Veranstaltungs- und Publikationsreihen.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.
Synonyme: Ehrenamt
Lebenslagen: Ehrenamt und Bürgerschaftliches Engagement, Freizeitgestaltung, Kulturelle Angebote
Autor: Super-Admin
Mit diesem Assistenten können Sie eine Festbetragsförderung aus dem Programm Heimat.Engagiert online beantragen.
Förderanträge können ganzjährig jeweils bis zum 31. März oder bis zum 31. Oktober gestellt werden (Stichtag). Die Projektauswahl und Bewilligung erfolgt im Anschluss an den jeweiligen Stichtag im Rahmen eines Sammeltermins. Die Auszahlung der Förderung von 2.000 EUR erfolgt unmittelbar nach Bewilligung in einer Summe.
Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe beim jeweils zuständigen Verwaltungsgericht Klage erhoben werden.
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