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Hilfsmittel sind alle verordneten Sachen, die
Zu den Hilfsmitteln gehören insbesondere:
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt auch die Kosten für mögliche Änderungen, Instandsetzungen und Ersatzbeschaffungen der Hilfsmittel.
Die Hilfsmittel gelten als Sachleistung. Sie können sie in der Regel kostenfrei nutzen.
Soweit für Hilfsmittel ein Festbetrag festgelegt wurde, übernimmt Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse regelmäßig die Kosten im Umfang des gesetzlichen Festbetrages.
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie in der Regel keinen Eigenanteil zahlen.
Synonyme: Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft, Berufskrankheit, gesetzliche Unfallversicherung, Hilfsmittel, Leistungsanspruch, Reha, Rehabilitation, Sachleistung, Unfallkasse, Unfallversicherungsträger öffentlichen Hand, Wegeunfall
Lebenslagen: Unfall
Autor: Super-Admin
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