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Hochbegabte Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte; Beratung

Eine breite Palette an Maßnahmen ist speziell auf die Förderung von besonders begabten Schülerinnen und Schülern ausgerichtet und umfasst Schullaufbahn verkürzende Maßnahmen (Akzeleration) sowie zusätzliche, über den Unterricht hinausgehende Angebote (Enrichment). Weitere wichtige Bausteine in der Begabtenförderung stellen die Beratung besonders begabter Kinder und Jugendlicher und deren Erziehungsberechtigter durch entsprechendes Fachpersonal dar und die Verankerung des Themas in der Lehrkräfteaus- und -fortbildung. Die Beratung von besonders begabten Schülerinnen und Schülern und deren Erziehungsberechtigten erfolgt an der Schule über die jeweilige Klassenleitung und Fachlehrkräfte. An jeder Schule können weiterhin Beratungslehrkräfte und Schulpsychologinnen und Schulpsychologen als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner einbezogen werden. Darüber hinaus sind in den Regierungsbezirken insgesamt neun staatliche Schulberatungsstellen verortet, an denen besonders erfahrene Beratungslehrkräfte sowie Schulpsychologinnen und Schulpsychologen für Fragen rund um Begabung und Diagnostik zur Verfügung stehen.

Das Beratungsangebot der Staatlichen Schulberatungsstellen umfasst:

  • Identifikation und Diagnose des Begabungspotenzials
  • Möglichkeiten der Förderung an der Schule
  • Beratung zur Schullaufbahn (wie z. B. Überspringen / Wechsel der Schule)
  • Beratung von betroffenen Lehrkräften
  • Beratung für die Kinder
  • mögliche außerschulische Förderung

Eine Erstinformation zum Thema bieten die Broschüre "Begabte Kinder finden und fördern – Ein Wegweiser für Eltern, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer" des seinerzeitigen Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), die sich v. a. an betroffene Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte wendet, sowie der Leitfaden "Besondere Begabungen an weiterführenden Schulen finden und fördern" des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung München (ISB) (siehe "Weiterführende Links").

Synonyme:

Lebenslagen: Finanzielle Hilfen und sonstige Leistungen, Finanzielle und sonstige Hilfen

Autor: Super-Admin

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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.