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Hufbeschlagschmied/-in; Beantragung der Zulassung zur Hufbeschlagprüfung und der staatlichen Anerkennung

Eine Hufschmiedin, ein Hufschmied, in Deutschland offiziell Hufbeschlagschmiedin/Hufbeschlagschmied genannt, ist ein Spezialist für die Pflege (das Ausschneiden) und das Beschlagen von Tierhufen mit Hufeisen oder anderen Materialien. Die Hufeisen und Hufnägel stellt er traditionell auch selbst im Schmiedeprozess her bzw. passt die Hufeisen der individuellen Form des Hufes an. Die Arbeit beinhaltet auch die Behandlung verletzter und kranker Hufe.

Wer die Fortbildung zur staatlich geprüften und staatlich anerkannten Hufbeschlagschmiedin/zum staatlich geprüften und staatlich anerkannten Hufbeschlagschmied absolvieren möchte, benötigt eine abgeschlossene staatlich anerkannte Berufsausbildung.

Die Fortbildung gliedert sich wie folgt:

  1. Einführungslehrgang: vier Wochen
  2. Praktische Tätigkeit im Hufbeschlag bei einer staatlich anerkannten Hufbeschlagschmiedin/einem staatlich anerkannten Hufbeschlagschmied, deren/dessen staatliche Anerkennung und Hufbeschlaggewerbe seit mindestens drei Jahren besteht: mindestens 24 Monate (in Vollzeit, jedoch mit mindestens 21 Arbeitsstunden/Woche)
  3. Vorbereitungslehrgang: vier Monate
  4. Hufbeschlagprüfung: nach dem Vorbereitungslehrgang

Der Vorbereitungslehrgang besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. Die staatliche Hufbeschlagschule Schwaiganger und die staatlich anerkannte KL Bayerische Hufbeschlagschule Hilpoltstein führen zweimal im Jahr einen Vorbereitungslehrgang durch (Termine siehe unter "Weiterführende Links"). Eine Anmeldung zur Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang an der staatlichen Hufbeschlagschule Schwaiganger und der staatlich anerkannten KL Bayerische Hufbeschlagschule kann während der Zeit der praktischen Tätigkeit erfolgen (der Großteil der praktischen Tätigkeit soll bereits abgeleistet sein.). Der Antrag zur Teilnahme am Lehrgang muss schriftlich (formlos) erfolgen. Für die Dauer des Lehrganges ist eine Bestätigung über die Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse vorzulegen.

Prüfungsinhalte der Hufbeschlagprüfung

  • Durchführung eines Warmbeschlags mit Eisen
  • Durchführung eines Beschlags mit alternativen Hufschutz
  • Durchführung einer Barhufpflege
  • Herstellung eines Huf- oder Klaueneisens
  • Anfertigung eines Fallberichts mit anschließendem Fachgespräch
  • schriftliche Prüfungsarbeit mit eventueller mündlicher Ergänzungsprüfung

Die Prüfungsaufgaben sollen entsprechend dem Grundsatz der vollständigen Handlung durchgeführt werden. Die Aneignung entsprechender Kenntnisse und Fertigkeiten muss während der praktischen Tätigkeit erfolgen. Der Besuch der Hufbeschlagschule dient der Vertiefung und Festigung der Kenntnisse und Fertigkeiten. Für den Fallbericht sollen im Laufe der praktischen Tätigkeit mindestens zwei interessante Fälle schriftlich und bildlich dokumentiert werden.

Nach erfolgreich bestandener Hufbeschlagprüfung zur staatlich geprüften Hufbeschlagschmiedin/zum staatlich geprüften Hufbeschlagschmied kann die staatliche Anerkennung zur Hufbeschlagschmiedin/zum Hufbeschlagschmied beantragt werden. Die staatliche Anerkennung ist die Voraussetzung für eine selbständige Tätigkeit als Hufbeschlagschmiedin/Hufbeschlagschmied.

Synonyme:

Lebenslagen: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation, Beschäftigung von Ausländern (Unions- und Nichtunionsbürger)

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können über dieses Online-Verfahren die Zulassung zur Hufbeschlagprüfung sowie zur Wiederholung der Hufbeschlagprüfung beantragen.

Zulassung zur Hufbeschlagprüfung und Zulassung zur Wiederholung der Hufbeschlagprüfung - Antrag

Sie können über dieses Online-Verfahren die staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmiedin/als Hufbeschlagschmied beantragen.

Staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmiedin/Hufbeschlagschmied - Antrag

Fristen:

  • Zulassung zur Hufbeschlagprüfung Mai: Antragseingang bis spätestens 28.02.
  • Zulassung zur Hufbeschlagprüfung Dezember: Antragseingang bis spätestens 30.09.

Rechtsbehelf:

Gegen eine (ablehnende) Entscheidung der nach Landesrecht zuständigen Behörde über einen Antrag auf Zulassung zur Hufbeschlagprüfung und (oder) die staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmiedin/als Hufbeschlagschmied kommt zum einen die Erhebung eines Widerspruchs bei der zuständigen Behörde in Betracht. Daneben besteht für die antragstellende Person die Möglichkeit der Erhebung einer Klage vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.