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Immissionsschutz; Anzeige der Errichtung eines störfallrelevanten Betriebsbereichs

Wenn Sie einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung errichten und betreiben möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Ihre Anzeige muss bestimmte Angaben enthalten.

Wenn Sie diese Angaben der zuständigen Behörde schon im Rahmen eines Genehmigungs- oder Anzeigeverfahrens vorgelegt haben, bedarf es keiner gesonderte Anzeige mehr.

Synonyme: 12 BImSchV, Betriebsstätte, BImSchG, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Domino-Effekt, Störfall, Störfall-Verordnung

Lebenslagen:

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Sie müssen die Anzeige mindestens einen Monat vor Beginn der Errichtung des Betriebsbereichs bei der zuständigen Behörde einreichen.

Rechtsbehelf:

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Keine passenden Lebenslagen gefunden.

Synonyme:

12 BImSchVBetriebsstätteBImSchGBundes-ImmissionsschutzgesetzDomino-EffektStörfallStörfall-Verordnung

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