Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Die zentralen Fachstellen zur 13. und 17. BImSchV beraten und unterstützen die primär zuständigen Genehmigungs- und Überwachungsbehörden (Kreisverwaltungsbehörden, Regierungen und Bergämter) z. B. bei Fachfragen
Bei Bedarf informieren und schulen Sie die Mitarbeiter der Kreisverwaltungsbehörden und erstellen Arbeitshilfen. Sie nehmen an Dienstbesprechungen für die Kreisverwaltungsbehörden teil und können mit den gewonnenen Erkenntnissen und dem erhaltenen Überblick aktiv zu möglichen Emissionsminderungen beitragen (z. B. Stickstoffoxide und Staub). In diesem Zusammenhang leisten Sie in Abstimmung mit den Kreisverwaltungsbehörden und dem Bayerischen Landesamt für Umwelt ihren Beitrag zur EU-Berichterstattung der Industrieemissionsrichtlinie.
Zuständige Behörden
Synonyme:
Lebenslagen: Umweltschutz
Autor: Super-Admin
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.