Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Mit dem Förderprogramm „Innovationsgutscheine“ sollen kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe an die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen/Innovationspartnern herangeführt werden. Dadurch soll ihre Innovationskraft für die Herausforderungen der Zukunft gestärkt werden.
Gefördert werden können die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. eine wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen. Die Entwicklung von Software ist grundsätzlich nicht förderfähig.
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe, die weniger als 50 Personen beschäftigen, deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 10 Mio. Euro nicht übersteigt und die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern haben, sowie Existenzgründer mit Firmensitz in Bayern.
Gefördert werden ausschließlich Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen.
Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung.
Die Beihilfeintensität beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, sie erhöht sich um jeweils 10 Prozentpunkte bis maximal 60 Prozent bei Sitz des Unternehmens in einer "Region mit besonderem Handlungsbedarf", bei Beauftragung einer Hochschule bzw. vergleichbaren außeruniversitären Forschungseinrichtung sowie bei Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern.
Synonyme: Forschungs- und Technologieförderprogramm, Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen / Handwerksbetriebe (IGS)
Lebenslagen: Entwicklungsnetzwerke, Finanzielle Förderung und sonstige Hilfen, Finanzielle Hilfen und Förderprogramme, Finanzierung der Betriebsgründung, Förderungen auf Landesebene, Forschungsnetzwerke, Öffentliche Förderung
Autor: Super-Admin
Sie müssen sich registrieren um das Online-Antragssystem nutzen zu können. Nach dem Absenden des Antrags erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit Aktenzeichen und einem PDF-Dokument in der Anlage an Ihre E-Mail-Adresse gesandt. Das PDF-Dokument müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und per Post zusammen mit den gegebenenfalls noch fehlenden Unterlagen an den Projektträger Bayern senden.
47-6666a/67/11; AllMBl. Nr. 18/2018 S. 1246; 7071-W
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.