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Der Jagdschein und der Falknerjagdschein sind Urkunden mit der der Inhaber sein Recht zur Jagd nachweist. Sie werden von der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen unteren Jagdbehörde (der Kreisverwaltungsbehörde) als Ein-, Dreijahres- oder Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erteilt. Viele Kreisverwaltungsbehörden bieten ein entsprechendes Antragsformular auch im Internet an.
Den Jagdschein kann lösen wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Auskünfte zur Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen oder Falknerjagdscheinen erteilen die zuständigen unteren Jagdbehörden.
Synonyme:
Lebenslagen: Jagd
Autor: Super-Admin
Sie können den Verlust Ihres Jagdscheines anzeigen und zugleich die Ausstellung eines neuen Jagdscheines beantragen.
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