Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Die kartellrechtliche Aufsicht über marktbeherrschende Unternehmen umfasst zwei Kernfelder:
Zuständige Behörden:
Soweit die Wirkungen des beanstandeten Verhaltens in Deutschland nicht über das Land Bayern hinausreichen: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Ansonsten sind das Bundeskartellamt, bei europaweiten Wirkungen auch die Europäische Kommission (Generaldirektion Wettbewerb) zuständig.
Synonyme: Behinderungsverbot, Diskriminierungsverbot, Kartellrecht, Markteintrittsbarrieren, Marktmacht, Marktstellung, Mißbrauchsaufsicht, Preismißbrauchsaufsicht, Mißbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen, Preismißbrauchsaufsicht, Monopol, Netzzugang, Preisdiskriminierung, Vormachtstellung, wettbewerblich, Wettbewerbsrecht, Zugang zu Netzen, Zugang zu Netzen, Diskriminierungsverbot, Behinderungsverbot
Lebenslagen: Kartellrechtliche Besonderheiten
Autor: Super-Admin
"Marktbeherrschung"
"Verbotenes Verhalten von marktbeherrschenden Unternehmen"
"Verbotenes Verhalten von Unternehmen mit relativer oder überlegener Marktmacht"
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.