Hinweis zur Beantragung von Passdokumenten: mehr Infos hier

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Kartellrechtsverstöße; Übermittlung von anonymen Hinweisen

Über das Hinweisgebersystem (BKMS) können Sie dem Bundeskartellamt Hinweise geben, insbesondere

  • zu illegalen Absprachen zwischen Wettbewerbern,
  • zu illegalen Absprachen zwischen Lieferant und Abnehmern,
  • zum Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.

Ihre Kontaktdaten werden nicht erfasst, Sie bleiben anonym. Wenn Sie Ihren Hinweis abgegeben haben, können Sie einen geschützten persönlichen Briefkasten einrichten. Über diesen Briefkasten können Sie auch anonym mit dem Bundeskartellamt in Kontakt bleiben. Dies ist für die Bearbeitung des Vorgangs in der Regel sehr hilfreich.

Über den Postkasten

  • erhalten Sie vom Bundeskartellamt Rückmeldungen,
  • können eventuelle Fragen beantworten und
  • werden Sie über den Fortgang Ihrer Meldung informiert.

Synonyme: anonyme Hinweise, BKMS, Bonusregelung, Boykottaufruf, Bundeskartellamt, Hinweisgebersystem, illegale Absprachen, Kartellrecht, kartellrechtliche Verstöße, Kartellverbot, Kronzeugenprogramm, marktbeherrschende Stellung, Missbrauch, Preisbindung, Wettbewerber, Wettbewerbsrecht, Wettbewerbsverzerrung

Lebenslagen: Beschwerden und Petitionen, Kartellrechtliche Besonderheiten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Das Online-Portal des Bundeskartellamtes bietet Ihnen die Möglichkeit, eine anonyme Meldung mit Hinweisen zu kartellrechtlichen Verstößen abzugeben. Hier können Sie auch erfahren, was mit Ihrem Hinweis passiert ist und ob es noch Rückfragen gibt.

Anonymes Hinweisgebersystem des Bundeskartellamtes (deutsch und englisch)

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

keine

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

anonyme HinweiseBKMSBonusregelungBoykottaufrufBundeskartellamtHinweisgebersystemillegale AbsprachenKartellrechtkartellrechtliche VerstößeKartellverbotKronzeugenprogrammmarktbeherrschende StellungMissbrauchPreisbindungWettbewerberWettbewerbsrechtWettbewerbsverzerrung

Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.