Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Über das Hinweisgebersystem (BKMS) können Sie dem Bundeskartellamt Hinweise geben, insbesondere
Ihre Kontaktdaten werden nicht erfasst, Sie bleiben anonym. Wenn Sie Ihren Hinweis abgegeben haben, können Sie einen geschützten persönlichen Briefkasten einrichten. Über diesen Briefkasten können Sie auch anonym mit dem Bundeskartellamt in Kontakt bleiben. Dies ist für die Bearbeitung des Vorgangs in der Regel sehr hilfreich.
Über den Postkasten
Synonyme: anonyme Hinweise, BKMS, Bonusregelung, Boykottaufruf, Bundeskartellamt, Hinweisgebersystem, illegale Absprachen, Kartellrecht, kartellrechtliche Verstöße, Kartellverbot, Kronzeugenprogramm, marktbeherrschende Stellung, Missbrauch, Preisbindung, Wettbewerber, Wettbewerbsrecht, Wettbewerbsverzerrung
Lebenslagen: Beschwerden und Petitionen, Kartellrechtliche Besonderheiten
Autor: Super-Admin
Das Online-Portal des Bundeskartellamtes bietet Ihnen die Möglichkeit, eine anonyme Meldung mit Hinweisen zu kartellrechtlichen Verstößen abzugeben. Hier können Sie auch erfahren, was mit Ihrem Hinweis passiert ist und ob es noch Rückfragen gibt.
keine
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.