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Der Bund ergänzt die Ausstattung des Katastrophenschutzes in den Aufgabenbereichen Brandschutz, ABC-Schutz, Sanitätswesen und Betreuung.
Die ergänzende Ausstattung wird vom Bund zur Verfügung gestellt. Die Länder teilen die Ausstattung auf die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden auf. Diese können die Ausstattung an die Träger der Einheiten und Einrichtungen weitergeben.
Die vom Bund den Ländern für den Zivilschutz zur Verfügung gestellte ergänzende Ausstattung steht den Ländern zusätzlich für Aufgaben im Bereich des Katastrophenschutzes zur Verfügung.
Helferinnen und Helfer in Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes, die für eine Verwendung in den oben genannten Aufgabenbereichen vorgesehen sind, erhalten bei ihrer Ausbildung eine ergänzende Zivilschutzausbildung für die Wahrnehmung der Aufgaben.
Weiterführende Informationen Ihrer Kreisverwaltungsbehörde finden Sie ggf. auf der Internetseite Ihrer Kreisverwaltungsbehörde.
Synonyme: ergänzender Katastrophenschutz, ergänzung Katastrophenschutz, Katastrophenschutz ergänzen
Lebenslagen: Bevölkerungs- und Katastrophenschutz, Zivil- und Katastrophenschutz
Autor: Super-Admin
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