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Die Förderungen haben das Ziel, die Ausstattung der Zuwendungsempfänger zur Abwehr von Katastrophen zu verbessern.
Gefördert werden Katastrophenschutzausrüstungen (Einsatzleitwagen, Abrollbehälter, Schnelleinsatz-/Mehrzweckzelte, Mehrzweckboote, stationäre Sirenen, mobile Lautsprecher- und Sirenenanlagen, Sackabfüllanlagen und Ölwehrausstattung) für besondere Gefahrenlagen mit überregionaler Bedeutung wie Terrorabwehr, ABC-Schutz, Hochwasserschutz und Massenanfall von Verletzten.
Antragsberechtigt sind Kommunen und freiwillige Hilfsorganisationen (ASB, BRK, DLRG, JUH und MHD).
Es handelt sich um Investitionsförderungen auf der Grundlage von Förderfestbeträgen. Die Ölwehrausstattung und die Schnelleinsatz-/Mehrzweckzelte werden per Anteilsfinanzierung gefördert. Der Fördersatz bei der Ölwehrausstattung beträgt 50%, bei den Zelten beträgt der Fördersatz 70%.
Synonyme:
Lebenslagen: Bevölkerungs- und Katastrophenschutz, Förderprogramme
Autor: Super-Admin
Sie können eine Zuwendung nach den Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien online beantragen.
Sie können den Verwendungsnachweis für eine Zuwendung nach den Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien online übermitteln.
Termine und Fristen ergeben sich aus dem jährlichen Förderschreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.