Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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In Kindertagesreinrichtungen werden Kinder während des Tages gebildet, erzogen und betreut. Kindertageseinrichtungen richten sich entweder vorwiegend an eine bestimmte Altersgruppe, oder sie bieten eine erweiterte Altersmischung. Einrichtungen, die überwiegend Kinder aus einer Altersgruppe aufnehmen, sind: Kinderkrippen (0-3 Jahre), Kindergärten (3-6 Jahre) und Kinderhorte (6-14 Jahre). Altersgemischte Einrichtungen sind beispielsweise Häuser für Kinder, deren Angebot sich an Kinder verschiedener Altersgruppen richtet (0-14 Jahre). Daneben bestehen Sonderformen, z.B. Tagesstätten in Verbindung mit Schulen und heilpädagogische Tagesstätten der Erziehungshilfe, Tagesheime.
Die Kindertagespflege ist die familienähnlichste Form der Kindertagesbetreuung für Kleinkinder, aber auch für Kindergarten- und Schulkinder, bei der individuelle Bedürfnisse besonders gut berücksichtigt werden können. Die Betreuung erfolgt durch eine feste Bezugsperson (Tagespflegeperson) in deren Haushalt, im Haushalt der Eltern des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen.
Können sich Eltern auf Grund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse die Gebühren (bzw. den Elternbeitrag) einer Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege, die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung oder eine Ferienmaßnahme nicht leisten, können diese unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden.
An die Stelle der Eltern tritt ggf. derjenige Elternteil, mit dem das Kind zusammenlebt.
Synonyme: Beitragsübernahme, Elternbeitrag, Elternbeiträge, Essenskosten, Fahrtkosten, Fahrtkostenabrechnung, Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen, Gebührenbefreiung, Kindertagespflege, KiTa-Gebühren, Teilnahmebeitrag, Übernahme Kita-Beitrag, Übernahme von Beiträgen, Übernahme von Teilnahmebeiträgen
Lebenslagen: Finanzielle und sonstige Hilfen, Kindergartenbetreuung, Kleinkinderbetreuung (Kinderkrippe), Schulkinderbetreuung
Autor: Super-Admin
Sie können die Änderung von Buchungszeiten einer bereits bestehenden Kindertagespflege zum Ersten des Folgemonats online beantragen.
Der Antrag ist vor Aufnahme Ihres Kindes in die Kindertageseinrichtung, die Kindertagespflegestelle, oder der Anmeldung für eine Ferienmaßnahme zu stellen bzw. umgehend sobald die Voraussetzungen für eine Übernahme vorliegen.
Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.