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Wenn Sie Kinder erziehen, bekommen Sie dafür in der gesetzlichen Rentenversicherung Beiträge gutgeschrieben. Für diese Zeit erhalten Sie später mehr Rente. Das schafft einen Ausgleich dafür, dass Erziehende vielfach nur eingeschränkt oder gar nicht arbeiten können.
Für die Erziehung eines Kindes werden bis zu 3 Jahre als Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben. Das sind die sogenannten Kindererziehungszeiten. Neben den Kindererziehungszeiten werden auch Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehungszeit anerkannt. Sie beginnen mit dem Tag der Geburt und enden nach 10 Jahren.
Synonyme: Deutsche Rentenversicherung, Erziehung, Kinderberücksichtigungszeiten, Kindererziehungszeiten, Kontenklärung, Rente, Rentenkonto, Rentenversicherung, Rentenversicherungskonto, Versicherungskonto
Lebenslagen: Rentenleistungen und Ruhegehalt
Autor: Super-Admin
Mit den Online-Diensten der Deutschen Rentenversicherung Bund können Sie unter anderem Ihren Rentenantrag online stellen, Ihre Daten ändern oder Ihr Versicherungskonto einsehen.
In der Regel sind keine Fristen vorgegeben oder einzuhalten.
Es gibt eine Ausnahme:
Bei einer gemeinsamen Erziehung können die Kinderziehungs- und Berücksichtigungszeiten dem Vater zugeordnet werden. Die Berücksichtigung beim Vater muss mit einer übereinstimmenden Erklärung der Eltern erfolgen. Diese kann nur für die Zukunft, höchstens für bis zu 2 Kalendermonaten rückwirkend abgegeben werden.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.