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Kindertagespflege; Beantragung einer Pflegeerlaubnis

Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder unter 14 Jahren außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf einer Erlaubnis nach § 43 SGB VIII. Diese wird durch das örtlich zuständige Jugendamt erteilt (§ 87a SGB VIII).

Die Pflegeerlaubnis ist auf fünf Jahre befristet und kann mit Nebenbestimmungen versehen werden.

Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern. Im Einzelfall kann die Erlaubnis auf weniger als fünf Kinder beschränkt werden (z. B. wenn die Räumlichkeiten für fünf Kinder zu klein sind). Die Anzahl der insgesamt zu betreuenden Kinder ist auf acht Be­treu­ungs­ver­hält­nisse beschränkt.

Bei der Großtagespflege handelt es sich um eine Form der Kin­der­ta­ges­pflege, bei der mehrere Kindertagespflegepersonen (max. 3 regelmäßig tätige TPP) in ge­mein­sa­men Räumen (der Groß­tages­pfle­ge­stelle) jeweils die Kinder be­treuen, die ihnen vertraglich und persönlich zugeordnet sind. Grundsätzlich dürfen in der Groß­ta­ges­pflege in Bayern nicht mehr als drei Ta­ges­pfle­ge­per­so­nen dauerhaft tätig sein und nicht mehr als zehn gleichzeitig anwesende Kinder betreuen (insgesamt maximal 16 Be­treu­ungs­verhältnisse). Werden mehr als acht Kinder gleichzeitig betreut, muss min­de­stens eine der Tages­pflege­personen eine päda­go­gi­sche Fachkraft sein.

Synonyme:

Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen, Zeugnisse und Lizenzen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können die Pflegeerlaubnis gemäß § 43 SGB VIII zur Tätigkeit als Kindertagespflegeperson online beantragen.

Antrag auf Pflegeerlaubnis - Anmeldung als Kindertagespflegeperson (form00179)

Fristen:

Die Erlaubnis zur Kindertagespflege ist gem. § 43 Abs. 3 S. 4 SGB VIII gesetzlich auf 5 Jahre befristet.

Sie können vor Ablauf der Frist eine Verlängerung beantragen.

Rechtsbehelf:

verwaltungsgerichtliche Klage

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.