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Kleinfeuerwerk; Beantragung einer Genehmigung für das Abbrennen

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F1 bis F4 dienen Vergnügungszwecken und werden allgemein als „Feuerwerk“ bezeichnet. In die Kategorie F2 fällt Kleinfeuerwerk, das sog. „Silvesterfeuerwerk“ (z. B. Knaller, Frösche, kleine Böller, Raketen, und Vulkane, auch Batteriefeuerwerk).

Personen, die nicht im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind und als Privatperson zu einem besonderen Anlass Feuerwerk der Kategorie F2 außerhalb der Silvesterzeit (d.h. in dem Zeitraum vom 2. Januar bis 30. Dezember) abbrennen wollen, benötigen hierfür eine Genehmigung der zuständigen Gemeinde.

Nur im Zeitraum vom 31. Dezember bis 1. Januar muss das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 nicht genehmigt werden.

Auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung besteht kein Anspruch.

    Synonyme: Feuerwerk, Abbrennerlaubnis

    Lebenslagen: Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Unfallprävention

    Autor: Super-Admin

    Online Verfahren:

    Sie können die Genehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerkes der Klasse II online beantragen.

    Antrag auf Genehmigung für Kauf und Abbrennen von Feuerwerk der Klasse II

    Fristen:

    Das Feuerwerk darf erst abgebrannt werden, wenn eine Genehmigung vorliegt. Der Genehmigungsantrag sollte daher so frühzeitig wie möglich (mindestens vier Wochen vorher) gestellt werden.

    Rechtsbehelf:

    Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

    verwaltungsgerichtliche Klage

    zuständige Ämter/Sachgebiete:

    Keine Ämter/Sachgebiete zugeordnet.

    Lebenslagen:

    Leider wurden keine Beiträge gefunden

    Synonyme:

    Feuerwerk, Abbrennerlaubnis

    Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

    Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

    Bitte beachten:
    Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
    Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.