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Kleinkläranlage; Übermittlung der Bescheinigung über die Funktionstüchtigkeit

Um sicherzustellen, dass Kleinkläranlagen funktionieren, wird der ordnungsgemäße Betrieb und die fachgerecht durchgeführte Wartung wiederkehrend von einem Privaten Sachverständigen vor-Ort überwacht. Die Bescheinigung wird unverzüglich an die zuständige Behörde übermittelt, die bei Mängeln ggf. Maßnahmen anordnet.

Synonyme:

Lebenslagen:

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Private Sachverständige in der Wasserwirtschaft (PSW) können die Bestätigung der Funktionstüchtigkeit einer Kleinkläranlage online übermitteln.

Bescheinigung über die Funktionstüchtigkeit einer Kleinkläranlage nach Art. 60 Abs. 1 BayWG

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Die Funktionstüchtigkeit ist alle zwei Jahre ab der Bauabnahme zu prüfen und zu bescheinigen. Wenn keine Mängel festgestellt werden, verlängert sich die Frist auf vier Jahre.

Rechtsbehelf:

keiner

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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