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Klimaschutz; Beantragung einer Zuwendung

Zweck

Die Zuwendung soll insbesondere Kommunen bei der systematischen Vorbereitung und Durchführung von Vorhaben zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität sowie zur Klimaanpassung unterstützen.

Gegenstand

Gefördert werden

  • die Erstellung eines Entwicklungskonzepts klimaneutrale Kommune zur Erreichung der Klimaneutralität,
  • Umsetzungsvorhaben aus dem Entwicklungskonzept klimaneutrale Kommune,
  • die Einführung und Erweiterung eines Energiemanagements in öffentlichen Gebäuden, dies auch in Kombination mit einem Qualitätsmanagementverfahren mit Klimaschutzbezug,
  • Umsetzungsvorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen mit Austausch CO2-intensiver Anlagenteile sowie LED-Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung in öffentlichen Gebäuden,
  • die Einrichtung einer Koordinierungsstelle zum Klimaschutz (Klimaschutzlotse),
  • Umsetzungsvorhaben zur Klimaanpassung.

Antragsberechtigte

Zuwendungen können bayerische Kommunen, deren Zusammenschlüsse und Kommunalunternehmen erhalten.

Art und Umfang

Die Förderung erfolgt projektbezogen (Projektförderung) und im Wege der Anteilfinanzierung mit folgenden Fördersätzen:

  • bis zu 50 % (für Kommunen bei Kombination mit der Kommunalrichtlinie des Bundes)
  • bis zu 60 % (für Kommunen unter 2.000 Einwohner oder bei interkommunalen Zusammenschlüssen unter 5.000 Einwohner)
  • bis zu 70 % (für finanzschwache Kommunen)

Synonyme:

Lebenslagen: Förderprogramme, Umwelt und Natur

Autor: Super-Admin

Fristen:

Gefördert werden nur Vorhaben, für die digital über die Fördermanagementplattform Bayern bis spätestens 31.12.2029 ein entsprechender Förderantrag eingereicht werden.

Rechtsbehelf:

Gegen Entscheidungen der jeweils zuständigen Regierung können Rechtsmittel (verwaltungsgerichtliche Klage) eingelegt werden.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

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