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Die Gemeinden unterstehen als Teil der staatlichen Ordnung der Aufsicht des Staates. Aufgabe der staatlichen Aufsicht ist es, die Rechtmäßigkeit und bei den Aufgaben, die den Gemeinden vom Staat übertragen sind (übertragener Wirkungskreis) auch die Zweckmäßigkeit der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit zu überwachen. Der Sinn der staatlichen Aufsicht liegt dabei darin, die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben verständnisvoll zu beraten, zu fördern und zu schützen sowie die Entschlusskraft und die Selbstverantwortung der Gemeindeorgane zu stärken. Ein aufsichtliches Einschreiten steht dabei im Ermessen der staatlichen Aufsichtsbehörde.
Die Gemeinden sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts juristische Personen und damit rechtsfähig und im Prozess parteifähig. Eine Gemeinde kann daher zum Beispiel Vermögen erwerben, als Erbe eingesetzt werden, privatrechtlicher Vertragspartner und Schuldner von Verbindlichkeiten sein.
Synonyme: Allgemeines Kommunalrecht, kommunales Recht, örtliches Recht, ortsrecht, Selbstverwaltung, Selbstverwaltungsrecht, Städtisches Recht, Stadtrecht
Lebenslagen: Deutsche Demokratie, Öffentliches Recht
Autor: Super-Admin
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.