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Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags

Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Stromversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Synonyme:

Lebenslagen: Ver- und Entsorgung

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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