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Seit langem erfüllen die Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise und Bezirke) ihre Aufgaben nicht nur durch ihre eigentliche Verwaltung, sondern bedienen sich besonderer Rechtsformen, die die Kommunalgesetze (Gemeinde-, Landkreis- und Bezirksordnung) als Unternehmen bezeichnen. Im Zusammenhang mit neuen Wettbewerbs- und Marktentwicklungen, aber auch mit dem Bestreben, einzelnen Bereichen eine größere Selbständigkeit zu geben, gliedern Kommunen vermehrt Aufgaben aus ihrer Kernverwaltung aus und übertragen sie auf Unternehmen. Die Kommunalgesetze kennen folgende Unternehmensformen:
Synonyme: Haushalt, Kommunales Unternehmensrecht, Kommunales Wirtschaftsrecht, Kommunen als Unternehmer, Konsum, öffentlich, unternehmerisch
Lebenslagen: Energieversorgung, Ver- und Entsorgung
Autor: Super-Admin
Unternehmen der Städte und Gemeinden
Unternehmen des Landkreises
Unternehmen des Bezirks
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