Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) ist seit dem 1. Januar 2024 auf Bundesebene in Kraft. Es verpflichtet die Bundesländer, sicherzustellen, dass ihre Kommunen bis spätestens 2028 einen Wärmeplan erstellen. Seit dem 2. Januar 2025 gilt auch die zugehörige Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn) für die kommunale Wärmeplanung in Bayern. Hiermit wird die Pflicht zur Wärmeplanung auf die Kommunen in Bayern als planungsverantwortliche Stellen übertragen.
Die Kommunen sind als planungsverantwortliche Stellen verpflichtet, einen Plan zu erstellen, der darlegt, wie die Wärmeversorgung in ihrer Stadt oder Gemeinde klimaneutral umgesetzt werden kann.
Den Städten und Gemeinden entstehen zusätzliche Kosten für die Erstellung der Fachgutachten sowie Verwaltungs- und Personalkosten. Der entstehende Mehraufwand wird entsprechend des Prinzips der Konnexität pauschaliert ausgeglichen. Konkret bedeutet dies, dass die Gemeinden Anspruch auf Ausgleich Ihrer Mehrbelastungen haben. Im Konsultationsverfahren haben sich der Bayerische Gemeindetag und der Bayerische Städtetag mit der Bayerischen Staatsregierung auf Pauschalen verständigt. Informationen zu den Höhen der Pauschalen finden Sie unter "Weiterführende Links".
Das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht vollzieht als zuständige Behörde die nachfolgenden Leistungen im Rahmen der Durchführung der Wärmeplanung:
Synonyme:
Lebenslagen: Allgemeines, Förderprogramme
Autor: Super-Admin
Städte und Gemeinden können einen pauschalen Mehrbelastungsausgleich für die Erstellung eines Wärmeplans online beantragen.
Es sind keine Fristen bei der Antragstellung zu beachten.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Gegen Entscheidungen im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung kann eine verwaltungsgerichtliche Klage erhoben werden.
Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.