Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Städte und Gemeinden können u.a. in folgenden Fällen Bedarfszuweisungen erhalten:
Kommunen, die aufgrund objektiver Indikatoren als strukturschwach gelten bzw. von der negativen demografischen Entwicklung besonders betroffen sind und sich unverschuldet in einer finanziellen Schieflage befinden bzw. deren finanzielle Leistungsfähigkeit gefährdet ist, können durch die Gewährung von Stabilisierungshilfen staatliche Hilfe zur Selbsthilfe erhalten. Seit dem Jahr 2019 sind die Stabilisierungshilfen an Städte und Gemeinden als Zwei-Säulen-Modell angelegt: Stabilisierungshilfen können zur Altschuldentilgung (1. Säule) und/oder als Investitionshilfen (2. Säule) beantragt werden.
Ziel ist, dass durch eigene Konsolidierung und die Gewährung von Stabilisierungshilfen
Zudem können konsolidierungswillige Kommunen durch Gewährung von Investitionshilfen bei der Finanzierung erforderlicher Investitionen in die gemeindliche Grundausstattung unterstützt werden; ein Investitionsstau kann somit vermieden oder abgebaut werden.
Synonyme:
Lebenslagen: Förderprogramme
Autor: Super-Admin
GVBl. S. 436 2016; BayRS 605-1-F
Anträge auf Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen sind innerhalb der vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat festgelegten Frist einzureichen. Die Frist wird den Bezirksregierungen und Landratsämtern im Frühjahr per Finanzministeriumsschreiben bzw. im Internetauftritt des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat (siehe „Weiterführende Links“) bekanntgegeben.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.