Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Das Landratsamt übt die Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden und die Verwaltungsgemeinschaften aus. Der Regierung obliegt die Rechtsaufsicht über die kreisfreien Gemeinden und die Landkreise. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ist Rechtsaufsichtsbehörde der Bezirke.
Bei Zweckverbänden und gemeinsamen Kommunalunternehmen ist Rechtsaufsichtsbehörde
Der Sinn der staatlichen Aufsicht liegt darin, die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu beraten, zu fördern und zu schützen sowie die Entschlusskraft und die Selbstverantwortung der entsprechenden Organe zu stärken.
Rechtswidriges Handeln und pflichtwidriges Unterlassen kann die zuständige Aufsichtsbehörde beanstanden und nötigenfalls korrigieren. Außenstehende Dritte, insbesondere auch Bürger, haben jedoch keinen Rechtsanspruch auf aufsichtliche Maßnahmen und die Beteiligung an solchen Verfahren.
Synonyme:
Lebenslagen: Einspruch, Widerspruch und Prozess
Autor: Super-Admin
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.