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Konformitätsbewertung eines Messgerätes; Beantragung

Die Konformitätsbewertung eines Messgerätes nach harmonisierten Richtlinien, d.h. 2009/23/EG für nichtselbsttätige Waagen oder 2004/22/EG für weitere 10 Messgerätekategorien, ersetzt die frühere Ersteichung. Anstelle des zuständigen Eichamtes bestätigt eine vom Hersteller ausgewählte benannte Stelle nach Prüfung des hergestellten Messgerätes dessen Richtlinienkonformität in Form einer Konformitätsbescheinigung. Damit unterstützt die benannte Stelle den Hersteller, seinerseits eine obligatorische schriftliche Konformitätserklärung auszustellen, in der auch weitere vom Hersteller beachtete Richtlinien aufgeführt sind.

Das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht ist benannte Stelle mit der Kennnummer 0104 für ausgewählte Konformitätsbewertungsverfahren und Messgeräte.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Bayerischen Konformitätsbewertungsstelle (Link siehe "Weiterführende Links").

Synonyme: Antrag auf EG-Eichung einer nichtselbsttätigen Waage (NSW), Benannte Stelle 0104, Conformity Assessment, Kompatibilitätsnachweis

Lebenslagen: Verbraucherschutz

Autor: Super-Admin

Fristen:

keine

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Synonyme:

Antrag auf EG-Eichung einer nichtselbsttätigen Waage (NSW)Benannte Stelle 0104Conformity AssessmentKompatibilitätsnachweis

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.