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Kraftfahrzeug; Beantragung einer Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II

Sofern die Zulassungsbescheinigung Teil II aufgrund einer Finanzierung oder Sicherungsübereignung nicht in Ihrem Besitz ist, müssen Sie vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsbehörde bzw. der Ausführung von bestimmten Zulassungsangelegenheiten veranlassen, dass diese der Zulassungsbehörde übersandt wird. Sie können dann bei Ihrer Zulassungsbehörde Auskunft darüber beantragen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II dort bereits eingegangen ist.

Das Original der Zulassungsbescheinigung Teil II ist bei folgenden Zulassungsangelegenheiten erforderlich:

  • Neuzulassung
  • Halterwechsel
  • Wohnortwechsel in einen neuen Zulassungsbezirk, wenn das bisherige Kennzeichen nicht beibehalten wird
  • Namensänderungen (z.B. wegen Eheschließung)
  • Zuteilung eines neuen Kennzeichens
  • Kennzeichenänderung, z.B. nach Diebstahl oder Verlust
  • Änderungen auf ein Saisonkennzeichen oder bei Änderung des Saisonzeitraums
  • Änderung auf ein Oldtimerkennzeichen (H)
  • Änderung auf ein Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge (E)

Synonyme:

Lebenslagen: Besondere Erlaubnisse im Verkehr, Fahrzeuganmeldung und -abmeldung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Über die Online-Auskunft Fahrzeugbriefe können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zu Ihrem finanzierten oder geleasten Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde bereits vorliegt. Das Dokument wurde bei der entsprechenden Stelle (z. B. bei der Leasing- oder Finanzierungsbank bzw. bei dem Händler) angefordert.

Online-Auskunft Fahrzeugbrief / Bankbrief / Finanzierungsbrief (form00949)

Fristen:

Bitte achten Sie darauf, Ihre Zulassungsangelegenheit zeitnah auszuführen oder stimmen ggf. mit dem Kredit- oder Leasinggeber ab, wann dieser die Zulassungsbescheinigung Teil II von der Zulassungsbehörde zurückfordern kann.

zuständige Ämter/Sachgebiete: