Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Wenn für Sie als Privatperson oder für Ihr Unternehmen ein Kraftfahrzeug (Kfz) zugelassen ist, zahlen Sie Kraftfahrzeugsteuer.
Dafür können Sie eine Steuervergünstigung beantragen. Ob Sie eine Steuerermäßigung oder eine vollständige Steuerbefreiung von der Kraftfahrzeugsteuer erhalten, hängt von Ihrem Fahrzeug, dem Einsatzzweck und Ihren persönlichen Voraussetzungen ab.
Es gibt folgende Arten von Steuervergünstigungen:
Eine Steuervergünstigung können Sie zum Beispiel beantragen, wenn:
Synonyme: Anhänger, Anmeldung eines Fahrzeugs, Auto, BUS, Fahrzeug, Fahrzeug-Zulassung, Hauptzollamt, Kfz-Kennzeichen, Kfz-Steuer, Kfz-Zulassung, Kraftfahrzeug, Kraftfahrzeuganhänger, Kraftfahrzeugsteuer, Lastkraftwagen, Lkw, Omnibus, Personenkraftwagen, Pkw, Sonderfahrzeuge, Steuerbefreiung, Steuerermäßigung, Steuerpflicht, Steuerschuld, Steuervergünstigung, Zugmaschine, Zulassungsbehörde
Lebenslagen: Fahrzeugsteuern, Steuern und Abgaben für Betriebe
Autor: Super-Admin
Die Anwendung bietet Ihnen eine Übersicht der auf Sie zugelassenen Kraftfahrzeuge und ermöglicht es Ihnen Ihre Bankdaten und Steuervergünstigungen zu verwalten. Sie können Steuerbescheide zur Kraftfahrzeugsteuer online erhalten.
Ihre Steuervergünstigung gilt bis die Voraussetzungen dafür wegfallen oder Sie Ihr Fahrzeug abmelden.
Sie müssen Ihrem zuständigen Hauptzollamt unverzüglich formlos schriftlich oder online im Zoll-Portal mitteilen,
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.