Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Zur Förderung der Elektromobilität sieht das Kraftfahrzeugsteuergesetz eine befristete Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge sowie eine sich daran anschließende Steuerermäßigung um 50 Prozent vor.
Reine Elektrofahrzeuge
Als Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter eines reinen Elektroautos sind Sie ab dem Tag der Erstzulassung für einen befristeten Zeitraum von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.
Für Sie gelten dann folgende Regelungen:
Als reine Elektrofahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes gelten:
Nachträglich umgerüstete Elektrofahrzeuge
Die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer ist ebenfalls für nachträglich auf reinen Elektroantrieb umgerüstete Fahrzeuge gültig. Sofern alle Voraussetzungen für Ihr umgerüstetes Elektrofahrzeug zutreffen, werden Sie für die Dauer von 10 Jahren von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, längstens jedoch bis zum 31.12.2035. Die Steuervergünstigungen für umgerüstete Fahrzeuge mit Elektroantrieb gelten ab dem Tag der Umrüstung, an dem die Zulassungsbehörde die Voraussetzung als erfüllt feststellt.
Synonyme: E-Auto, E-car, Electric car, Electric drive, Electric motor, Electric vehicle, Elektroantrieb, Elektroauto, Elektro-Auto, Elektrofahrzeug, Elektromotor, Elektro-PKW, emission-free, emissionsfrei, Erstzulassung, Fahrzeug, First registration, Hybrid, Internal combustion engine, Kraftfahrzeugsteuer, Kraftfahrzeugsteuergesetz, Motor Vehicle Tax Act, Nachrüstung, Regulatory authorities, retrofitted vehicles, Retrofitting, Steuer, Steuerbefreiung, Steuerbegünstigung, Tax, Tax concession, Tax exemption, umgerüstete Fahrzeuge, Vehicle, Vehicle tax, Verbrennungsmotor, Zulassungsbehörden
Lebenslagen: Fahrzeugsteuern, Steuern und Abgaben für Betriebe
Autor: Super-Admin
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.