Kommunalwahl 2026 – Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Antrag Briefwahl
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Der Kreistag wird vom Landrat, erstmals binnen vier Wochen nach Beginn der Wahlzeit, einberufen. In dringenden Fällen kann der Kreistag zu außerordentlichen Sitzungen einberufen werden. Er ist einzuberufen, wenn es der Kreisausschuss oder ein Drittel der Kreisräte unter Bezeichnung des Verhandlungsgegenstands beantragt.
Die Geschäftsordnung des Kreistags enthält Bestimmungen über die Frist und Form der Einladung zu den Sitzungen sowie über den Geschäftsgang des Kreistags, des Kreisausschusses und der weiteren Ausschüsse.
Zeitpunkt und Ort der Sitzungen des Kreistags sind unter Angabe der Tagesordnung, spätestens am fünften Tag vor der Sitzung, öffentlich bekanntzumachen.
Im Rahmen der Sitzungsvorbereitung können folgende Tätigkeiten anfallen:
Synonyme:
Lebenslagen: Deutsche Demokratie
Autor: Super-Admin
Sie können sich über den Kreistag und seine Ausschüsse online informieren.
Einberufung des Kreistags
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